Hallo allerseits!
Vor einigen Wochen wurde ich auf der Autobahn bei Haltern von der Polizei angehalten und nach einer Genehmigung für meine 2 an der Dachreling befestigten Antennen (ca. 90 bzw. 65 cm lang) gefragt. Auf meinen Einwand, Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung zu sein und die Antennen schließlich Teil meiner Anlage seien, meinte der Polizist, für alles was am Auto angebaut ist, benötige man eine Genehmigung.
Ich bestand darauf, nichts illegales zu tun und gab ihm auf Verlangen meine Amateurfunkgenehmigung zwecks Überprüfung. Nach eingen Minuten kam er zurück und meinte, alles wäre in Ordnung, es stünde in der Genehmigung auch etwas vom „Betrieb in Landfahrzeugen“ und ich könne weiterfahren.
Als ich diese Geschichte meinen Funkfreunden und Bekannten, darunter ein Fahrlehrer und ein TÜV-Ingenieur, erzählte, reichten die Reaktionen von ungläubigem Staunen bis Empörung. Eine Genehmigung für eine Antenne – egal ob für Amateurfunk oder CB-Funk – wäre nicht notwendig.
Auch wenn die Kontrolle für mich folgenlos blieb, bin ich nicht so recht zufrieden und denke, in anderen Fällen geht die Sache vielleicht nicht so einfach in Ordnung. Einen geeigneten und für den Polizisten einleuchtenden Hinweis auf irgendein legitimierendes Gesetz konnte ich spontan nicht geben.
Auf meine Frage beim DARC und bei einer bekannten Amateurfunkzeitschrift bekam ich umgehend Infos, die man im Service-Bereich des Clubs herunterladen kann.
Bis vor kurzem fuhr ich jahrzehntelang sorglos meine mehr oder weniger langen Antennen spazieren, doch nun bin ich ein wenig nachdenklich geworden. Vielleicht hat ja der ein oder andere OM schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, ein Erfahrungsbericht ist willkommen. Ansonsten möchte ich einmal eine Diskussion zu diesem Thema anregen, da ich sicherlich nicht der erste bin, der wegen seiner Amateurfunkaktivitäten kontrolliert wurde.
In diesem Sinne -
73, Harald, DH6YHO