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dc8qk
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Re: Es geht los!
Antwort #30 - 18.12.2004 um 16:35:58
 
18. 12. 2004

Rekordverdächtig: Funkpiraten errichteten 100 Meter hohen Sendemast...

Das ist rekordverdächtig: Funkpiraten hatten am 2. Adventswochenende in der Nähe der niedersächsischen Gemeinde Gildehaus einen mehr als 100 Meter hohen Sendemast errichtet und von dort aus mit ca. 10 Kilowatt Sendeleistung rund zwei Tage lang ein Radioprogramm ausgestrahlt. Dies berichtet das Online-Magazin "Vogelfreies Radio".

Der Mast befand sich auf einem Maisfeld in unmittelbarer Nähe der niederländischen Grenze. Das Programm wurde live aus einem benachbarten Festzelt zugespielt, das bereits auf niederländischen Gebiet stand. An dem Mast waren acht gestockte Dipole installiert.

Durch eine gemeinsame Aktion des deutschen und des niederländischen Funkmessdienstes und mit Hilfe der Polizei wurde der Sendebetrieb am 11. Dezember beendet. Die Sendeanlage wurde sichergestellt.

Bilder von der Aktion gibt's im Internet unter www.etherpiraten.com/bestanden/KKA/KKA.asp

- wolf -



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Nachtrag:

KONING KEIZER ADMIRAAL

(rps) ist der – in seiner Bedeutung offensichtlich zutreffende – Name eines niederländischen UKW-Rundfunkpiratensenders. Es klingt unglaublich: Auf einem Maisfeld in der Nähe von Gildehaus bei Bad Bentheim in Niedersachsen haben am vergangenen Wochenende vier Piratenteams aus der Provinz Twente gemeinsam den wohl höchsten Sendemast installiert, der je von Schwarzfunkern aufgebaut worden ist: An dem genau 101 Meter hohen Antennenturm waren acht gestockte vertikale Halbwellendipole montiert und – mit dem Mast als Reflektor – auf die Niederlande ausgerichtet.

Am dritten Adventswochenende lief ab dem 9. Dezember auf 97,0 Megahertz ein Marathonprogramm unter besagtem Namen "Koning Keizer Admiraal" – oder kurz KKA. Die Piraten hatten sich eine ganz schön verzwickte juristische Situation ausgedacht: Während Sender und Mast auf deutschem Boden standen, kam das Programm live aus einem Festzelt in unmittelbarer Nähe, das allerdings auf niederländischem Staatsgebiet aufgebaut war, wo sich auch der oder die Senderbetreiber befanden.

Am Samstag, den 11. Dezember musste die Station schließlich gegen 14:50 Uhr aufgrund einer gemeinsamen Aktion der niederländischen und der deutschen Funküberwachung, unterstützt von einem Großaufgebot der Polizei, die Sendung vorzeitig abbrechen – immerhin nach gut zwei Tagen Dauerbetrieb. Teile des 12 Kilowatt starken professionellen FM-Rundfunksenders von Rohde & Schwarz wurden konfisziert. Mit nicht viel weniger als 100 Kilowatt effektiver Strahlungsleistung und der enormen Antennenhöhe über Grund erreichte "Koning Keizer Admiraal" die Qualität der stärksten ARD-Grundnetzsender. Empfangsberichte von Flensburg bis Rotterdam und Aachen bestätigten das eindrucksvoll: KKA war in weiten Teilen der Niederlande sowie in Nord- und Westdeutschland außerordentlich gut zu empfangen.

Angeblich soll seitens der deutschen Regulierungsbehörde die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 40.000 Euro in Aussicht gestellt worden sein. Bislang ist unklar, warum der rund 100 Meter hohe Mast überhaupt errichtet werden konnte, ohne dass es zu einem Einschreiten der örtlichen Behörden kam. Ebenso ist nicht bekannt, aus welchen Quellen diese umfangreichen Aktivitäten finanziert wurden – und warum die deutsche Funküberwachung zwei Tage bis zur Stilllegung dieses wirklich nicht zu überhörenden Senders benötigte.

Den Piraten hat es jedenfalls Spaß gemacht: Mehrere hundert begeisterte Partygäste feierten vor Ort ausgelassen "ihren" Sender mit allem, was dazu gehört. Völlig unverständlich und erklärungsbedürftig ist in diesem Zusammenhang das riesige Aufgebot an Sicherheitskräften: Die Messbeamten der RegTP trauten sich offenbar nur in Begleitung von mehr als 50 Polizisten aufs Gelände. Spektakuläre Fotos und Berichte vom Piratensender und von der Behördenaktion finden Sie im Internet – sogar die Messbeamten live in Action. Die Links dazu finden Sie in der Internet- und Packet-Radio-Ausgabe von HamRadio 2day.

Quelle: Rundspruch AGZ e.V.
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« Zuletzt geändert: 21.12.2004 um 12:13:33 von dc8qk »  
 
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Re: Es geht los!
Antwort #31 - 19.12.2004 um 15:00:01
 
Was war denn der Sinn dieser aufwändigen und vermutlich kurzen Aktion?

Kann der Mast jetzt für Afu-Zwecke genutzt werden? Hätte allerdings Bedenken, ob die dünnen Abspannungen den nächsten Sturm überleben ...
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Re: Es geht los!
Antwort #32 - 19.12.2004 um 17:52:07
 
hmmm... soviel schönes Material für nur 2 Tage   Augenrollen

entweder hat da jemand gewaltig viel Geld zuviel oder gewaltig was an der Murmel...

vy 73
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Re: Es geht los!
Antwort #33 - 21.12.2004 um 11:50:00
 
Nun wird er Arbeitslos:
http://www.berndhaefner.de/
ab dem 30. Juni 2005 genau 10 Jahre und 8 Tage vor der Rente.
Na ja was sind schon 254.000 Euro Abfindung bei einem Jahresgehalt von ca. 120.000 Euro...
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Re: Es geht los!
Antwort #34 - 21.12.2004 um 11:53:25
 
Zur Errinnerung:

DARC-Geschäftsführer fristlos entlassen

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) hat seinen langjährigen Geschäftsführer Bernd W. Häfner am 12. Juni 2003 überraschend fristlos entlassen.

In einer im Internet verbreiteten "Vorstandsinformation" vom 12. Juni 2003 heißt es, der DARC-Vorstand habe Häfner "nach einem einstimmigen schriftlichen Vorstandsbeschluss mit sofortiger Wirkung [...] entlassen."

Der DARC bestätigte die Kündigung in seinem Deutschland-Rundspruch, gab aber zu dem Vorgang "aus arbeitsrechtlichen Gründen" keine weiteren Erklärungen ab.

Die Tageszeitung "Hessisch-Niedersächsische Allgemeine" (HNA) berichtet, dass Häfner fassungslos sei, denn ihm seien keine Gründe für die Kündigung genannt worden. Das Blatt zitiert Häfner mit folgenden Worten: "Ich habe immer aufopferungsvoll gearbeitet und bin mir keiner Fehltat bewusst. Mein Herz hängt an dieser Aufgabe." Eine Kündigungsschutzklage sei bereits vorbereitet. Häfner: "Ich werde kämpfen."

Nach Informationen der HNA soll es Unstimmigkeiten zwischen Häfner und dem DARC-Vorstand wegen einer Satzungsänderung gegeben haben. Das Blatt berichtet, dass im Amateurfunkzentrum Baunatal "Entsetzen und Überraschung" über Häfners fristlose Kündigung geherrscht habe. Auf Nachfrage der Zeitung habe eine "offensichtlich eingeschüchterte DARC-Mitarbeiterin" mitgeteilt, dass man angehalten sei, "nichts zu sagen".

Die Geschäftsführung des DARC liegt bis auf weiteres in den Händen von Helga Gautsche, DO1FIB.

- wolf -



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Re: Es geht los!
Antwort #35 - 21.12.2004 um 12:00:51
 
Geschrieben von Joe am 01. Dezember 19104 um 01:29:

-------------------------------------------------------------------
AGZ e.V. * * *********
* * * *
c/o Hermann Schulze * * * ** *
Burger Strasse 13 * * * * *
42929 Wermelskirchen ********* ********* *********
* Arbeitsgemeinschaft Zukunft
eMail dl1eec@agz-ev.de * Amateurfunkdienst e.V.
-------------------------------------------------------------------
30. November 2004
-----------------------------------------
AGZ-Newsflash: Ergebnisse Haefner-Prozess
-----------------------------------------

(hfs) Heute fand vor dem hessischen Landesarbeitsgericht in
Frankfurt/M. die Berufungsverhandlung in Sachen Kuendigung von
Bernd Haefner durch den DARC e.V. statt. Hermann F. Schulze,
DL1EEC, interviewte OM Haefner direkt nach dem Termin. Hier
die Ergebnisse:

- Bernd Haefner bleibt bis zum 30. Juni 2005 Angestellter des
DARC e.V. Seine von der Bundesagentur fuer Arbeit bisher
bezogenen Gelder werden mit dem rueckwirkend zu zahlenden
Gehalt vom Arbeitgeber verrechnet.

- Bernd Haefner ist unter vollen Bezuegen bis zum Ende des
Arbeitsverhaeltnisses freigestellt, er muss also die Arbeit
nicht antreten.

- Nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses im Juni 2005 erhaelt
Bernd Haefner eine Abfindung in Hoehe von EUR 254.000,00.

- Der DARC muss eine oeffentliche Ehrenerklaerung fuer Bernd
Haefner abgeben, dass der Verein die bisher gegen ihn
erhobenen Vorwuerfe nicht weiter aufrecht erhalten wird.
Dies kann z.B. im Rahmen einer Pressemitteilung geschehen.

Offensichtlich war das Berufungsgericht - wie schon die
Vorinstanz - der Auffassung, dass die Kuendigung nicht zu
Recht erfolgte und damit unwirksam ist. Um die Gefaehrdung
des Betriebsfriedens auszuschliessen und wegen des
anscheinend nicht mehr wiederherstellbaren Vertrauensverhaeltnisses
erschien der gechlossene Vergleich sinnvoll.

Vy 73, Hermann, DL1EEC

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Re: Es geht los!
Antwort #36 - 21.12.2004 um 13:13:27
 
Aus o. a. Link:

>>
Bernd W. Häfner
Stadtverordneter der CDU in Kassel

Zur Person
Geboren am 8. Juli 1950
Beruf: Diplom-Betriebswirt
Ausgeübter Beruf: Verbandsgeschäftsführer

Hobbys: Besuch von Ausstellungen der bildenden Künste, Reisen, Motorbootsport, Golf
<<


Also: Afu ist ja schon mal kein Hobby dieses Herren!
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Re: Es geht los!
Antwort #37 - 22.12.2004 um 13:47:27
 
Sicher Zwangslizensiert um den Job zu bekommen.

ps:
Dann warten wir mal auf die Persil-Erklährung...

Der Link zum nächsten Beitrag:
http://www3.hna.de/index.php?page=a-kassel&command=setvar:module-content-search:...'/www/htdocs/hna/content/ausgaben/kassel/HNA0000000079634/index.php'
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Re: Es geht los!
Antwort #38 - 22.12.2004 um 14:00:43
 

Häfner siegt auf ganzer Linie

Ehemaliger DARC-Geschäftsführer nach fristloser Kündigung voll rehabilitiert

kassel. Die Pressemitteilung des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) hat nur 37 Worte. Für den Kasseler CDU-Stadtverordneten und Vorsitzenden der nordhessischen CDU-Mittelstandsvereinigung Bernd W. Häfner sind die drei dürftigen Sätze samt Ehrenerklärung allerdings eine vollständige Rehabilitation. „Die vom DARC e.V. gegenüber Herrn Häfner erhobenen Vorwürfe werden vom DARC e.V. nicht weiter aufrechterhalten“, steht in dem Schreiben.

Für den 54-jährigen Diplombetriebswirt endete der Gerichtsstreit um seine fristlose Kündigung jetzt mit einem Sieg auf der ganzen Linie. Der DARC, Deutschlands größter Amateurfunk-Verband mit insgesamt annähernd 51 000 Mitgliedern und der Zentrale im Baunataler Stadtteil Altenbauna, hatte seinen langjährigen Geschäftsführer Häfner im Juni 2003 hinausgeworfen. Ein Streit mit dem ehrenamtlichen Vereinsvorstand um Satzungsfragen soll die Ursache gewesen sein - eigentlich kein ernsthafter Kündigungsgrund nach zwölfjähriger, gedeihlicher Zusammenarbeit. In einem Internet-Forum der Amateurfunker fand sich wenig später ein Hinweis auf mögliche Hintergründe des Streits. „Die wollten wohl das Geld für mein Geschäftsführergehalt sparen“, sagt Häfner. Doch dieses Ansinnen ist für den Verein gründlich schief gegangen. Häfner bekommt sein Gehalt ab Juni 2003 nachgezahlt und bleibt bis Ende Juni 2005 auf der Gehaltsliste. Dann tritt eine Aufhebungsvereinbarung in Kraft. Einer der insgesamt neun Punkte der Vereinbarung ist eine angemessene Abfindung, über deren Höhe beide Seiten Stillschweigen bewahren. „Der DARC e.V. und Herr Häfner trennen sich einvernehmlich zum 30.06.2005“, schreibt der Verband. Mit diesem Vergleich, mit dem der Streit jetzt vor der zweiten Instanz des Arbeitsgerichts beendet wurde, ist der 54-Jährige vorerst finanziell abgesichert, aber der Job ist weg. „Das ist bitter“, sagt Häfner. Auf die Rückkehr an seinen Schreibtisch in Baunatal, die nach Auffassung des Gerichts möglich gewesen wäre, verzichtet er. Bereits die erste Instanz des Arbeitsgerichts hatte im Februar 2004 den Hinauswurf für unwirksam erklärt; der DARC hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Jetzt ist das Vertrauen zerstört, das Tischtuch zerschnitten. Den Vergleich mit Häfner dürfe und wolle er nicht kommentieren, sagt in Köln DARC-Vorstandsmitglied Helmut Visarius. Für den Verband sei der Fall damit abgeschlossen. Geplant sei, die Geschäftsführerstelle in Baunatal künftig intern zu besetzen. Derzeit führt Häfners bisherige Stellvertreterin Helga Gautsche die Geschäfte in der DARC-Bundeszentrale. Der engagierte CDU-Politiker schaut sich bereits nach einem neuen Job um. „Ich bin auf der Suche“, sagt Häfner, „ich möchte gern in der Region bleiben.“
Quelle: HNA
Online erschienen am: 20.12.2004 20:22
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Re: Es geht los!
Antwort #39 - 30.12.2004 um 17:07:38
 
DARC-Geschäftsführer gewinnt Arbeitsgerichtsprozess in 1. Instanz

Hohe finanzielle Belastungen bringen Vorstand in Erklärungsnot

Bernd Häfner http://www.berndhaefner.de/index.html , der am 12.6.2003 gekündigte Geschäftsführer des DARC e.V., hat am 25.2.2004 vor dem Arbeitsgericht Kassel seinen Prozess gewonnen. Demnach sind alle vier(!) im Jahr 2003 vom DARC ausgesprochenen Kündigungen unwirksam und haben nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt.
Der DARC-Vorstand hatte ihm neben anderen (über mehr als 10 Jahre geduldeten) Pflichverletzungen auch seine ehrenamtliche Tätigkeit für die Kassler CDU vorgeworfen, für die seitens seines Arbeitgebers keine Genehmigung vorgelegen hätte. Das unter arbeitsrechtlichen Aspekten dilettantische Vorgehen des DARC-Vorstandes gegen seinen Geschäftsführer - er erhielt vor der Kündigung nicht einmal eine Abmahnung - hat finanzielle Folgen, denn Häfners Spitzengehalt muss weitergezahlt werden. Ein "freiwilliger" Verzicht des durch die in der öffentlichen Verhandlung bekanntgewordenen Details beschädigten Geschäftsführers auf seine hochdotierte Position ist ohne Zahlung einer entsprechenden Abfindung an den 53-jährigen kaum zu erwarten.
Bisher gibt es keine Erkenntnisse, welche Vorstandsmitglieder des DARC die missglückte Kündigung initiiert haben und wer die persönliche Verantwortung übernimmt. Ob der DARC die zweite Instanz anrufen wird, ist lt. DARC-Homepage http://www.darc.de noch nicht entschieden, da der DARC-Vorstand zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten will.

Quelle:
www.FUNKAMATEUR.de
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Re: Es geht los!
Antwort #40 - 05.03.2005 um 17:41:37
 
Ausland

Deutsche Klasse-E-Inhaber dürfen in Dänemark funken
(03.03.2005/js) Die dänische Fernmeldeverwaltung ITST genehmigt Inhabern der deutschen Klasse E (früher Klasse 3) auf Antrag Funkbetrieb entsprechend der dänischen Klasse D. Der Aufenthalt darf maximal drei Monate dauern und dem DO-Rufzeichen ist der Präfix „OZ/“ voranzustellen. 50 W PEP sind erlaubt in den Bereichen 50...52 MHz, 144...146 MHz, 432...438 MHz sowie 1240...1300 MHz. 25 W ERP auf 70,0125...70,0625 MHz, 70,0875...70,1125 MHz, 70,3125...70,3875 MHz und 70,4125...70,4875 MHz.

Funkamateure der dänischen Klasse D dürfen unter Aufsicht eines Genehmigungsinhabers einer höheren Klasse auch Funkbetrieb nach dessen Bestimmungen machen. Das bedeutet, in Dänemark dürfen DO-ler unter entsprechender Aufsicht auf Kurzwelle funken. Hierüber informiert Dennis Marco Härtig, DL7RBI, vom DARC-Auslandsreferat.

Quelle: DARC Hompage
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Re: Es geht los!
Antwort #41 - 07.05.2005 um 10:34:11
 
06. 05. 2005

Finanzministerium: Keine Besteuerung von Mitgliedsbeiträgen gemeinnütziger Vereine

Das Bundesministerium der Finanzen hat Pressemeldungen dementiert, die besagen, dass gemeinnützige Vereine in Zukunft auf Mitgliedsbeiträge Umsatzsteuer zahlen sollen.

Das Ministerium hat dazu am 15.04.2005 eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin heißt es u.a. (Zitat):

"(...) Mitglieder von Sportvereinen müssen keinerlei Befürchtungen haben, dass ihre Vereinsbeiträge zukünftig der Umsatzbesteuerung unterliegen werden. Zudem werden sich auch bei reinen Fördervereinen, wie auch zum Beispiel bei Trachten- oder Musik- und Gesangsvereinen, keinerlei Änderungen ergeben. Auch diese Mitgliedsbeiträge bleiben umsatzsteuerfrei.
(...)
Eine (steuerliche) Anpassung wird materielle Auswirkungen allenfalls für bestimmte Randbereiche, wie zum Beispiel Leistungen von Dachverbänden an ihre selbstständigen Untergliederungen, haben. (...)" (Ende des Zitats)

Der vollständige Wortlaut der Pressemitteilung ist im Internet unter http://tinyurl.com/9f2sq zu finden.

Auch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat zu diesem Thema Stellung genommen. Ein Sprecher erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), es werde "für die allermeisten Vereine alles beim Alten bleiben". Lediglich Vereine, die nicht einem sportlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und jährlich mehr als 17.000 Euro an Vereinsbeiträgen einnehmen, könnten unter die Steuerpflicht fallen. (Quelle: taz NRW vom 30.03.05)

Ähnlich äußerte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy. Er erklärte: "Die SPD-Bundestagsfraktion wird keiner Regelung zustimmen, die Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine umsatzsteuerpflichtig macht." Lediglich Vereine, die "auf Gewinnstreben ausgerichtet seien" und zum Beispiel "mehrere tausend Euro an jährlichen Mitgliedsbeiträgen kassieren", könnten künftig steuerpflichtig werden.

Die Bundestagsfraktion der FDP hat zu diesem Themenkomplex am 02.05.2005 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet - siehe dazu eine Meldung des Bundestags-Newstickers "hib" unter www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_126/09.html

- wolf -

Quelle:

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